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REGINA FISCHER
- staatl. anerk. Diätassistentin -

Was versteht man unter ...


Fruchtsaft

Ein Fruchtsaft muss zu 100% aus reinem Fruchtgehalt bestehen. Hier dürfen keine weiteren Zutaten hinzugegeben werden. Lediglich 15g Zucker pro Liter dürfen bei säuerlichen Fruchtsäften hinzugegeben werden. Den Fruchtsaft kann man in zwei Angebotsformen erhalten: Als Direktsaft oder Konzentrat.

Direktsaft:

Direkt nach der Verarbeitung wird der Saft abgefüllt. Der Fruchtanteil liegt bei 100%. Weitere Zusätze sind nicht erlaubt.

Fruchtsaftkonzentrat:

Der Unterschied zum Direktsaft besteht darin, das der reine Fruchtsaft durch bestimmte Verarbeitungsprozesse (Wasserentzug) konzentriert wird. Das Fruchtkonzentrat wird anschließend wieder verdünnt. Dadurch werden Lager- und Transportkosten gespart.

Da der reine Fruchtsaft aus 100% Früchten besteht, enthält dieser auch viele wertvolle Vitamine und Mineralstoffe. Somit zählt man den Fruchtsaft zu einem wertvollen Lebensmittel. Gleichzeitig liefert ein Glas (200ml) auch ca. 70-100 Kcal.

 


 

Fruchtnektar:

Als einen Nektar bezeichnet man einen verdünnten Saft, der mindestens 25–50% Fruchtsaft (je nach Obstart) enthalten muss. Der Rest besteht aus Wasser und Zucker. Ein Fruchtnektar darf bis zu 20% Zucker enthalten. Ebenso wie es erlaubt ist Wasser zuzusetzen, darf ein Nektar auch Milchsäure, Ascorbinsäure und Zitronensäure enthalten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, wie viel Fruchtanteil ein Nektar einer Fruchtart enthalten muss. Aus einigen Früchten (Johannisbeeren oder Sauerkirschen) ist es aufgrund des hohen Säuregehaltes nicht möglich einen reinen Fruchtsaft herzustellen.

Ein Glas (200ml) eines Nektars enthält ca. 100-120 Kcal.

 

 


 

Fruchtsaftgetränk

Ein Fruchtsaftgetränk unterscheidet sich vom Fruchsaft durch seinen geringen Fruchtgehalt. Je nach Obstsorte sind in einem Fruchtsaftgetränk gerade einmal 6–30% Fruchtanteil verarbeitet.

Hinzugegeben werden dann Wasser, meist reichlich Zucker, Aroma- und Farbstoffe, sowie Konservierungsstoffe, um die Haltbarkeit des Getränkes zu verlängern.

Daher enthält ein Glas (200ml) Fruchtsaftgetränk auch ca. 110-130 Kcal (abhängig vom Zuckergehalt).

 

 


 

Smoothies

Der Begriff stammt aus der englischen Bezeichnung für „cremig/fein“ („smooth“). Ein Smoothie besteht aus dem Fruchtfleisch einer ganzen Frucht. Schale und Kerne werden nicht mit verarbeitet. Smoothies werden als Getränk angeboten, können aber auch als breiige Nahrung verzehrt werden. Eine lebensmittelrechtliche Definition gibt es hier nicht. Smoothies können aus unterschiedlichen Früchten hergestellt werden. So werden Äpfel, Aprikosen, Erdbeeren, Möhren, Mangos, Orangen und besonders gerne die Banane verwendet. Die Banane enthält einen besonders hohen Anteil an Pektin, das für eine sämige Konsistenz sorgt.

Oftmals hat das pürierte Obst aus der Flasche einen hohen Fruchtzuckergehalt. Viele Hersteller behaupten, das man durch Smoothies seinen täglichen Obst- und Gemüsebedarf abdecken kann - das stimmt so nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt täglich 5 Portionen Obst und Gemüse zu essen (ca. 600g/ Tag). Sicherlich kann gelegentlich ein Smoothie als Obstersatz einmal angewendet werden, jedoch sollten Smoothies nicht generell als Obst und Gemüseersatz angesehen werden. Gründe die dagegen sprechen, sind zum einen, das Smoothies häufig nur aus dem Fruchtmark bestehen, die sekundären Pflanzenstoffe und Vitamine stecken aber unter der Fruchtschale. Zudem müssen Smoothies durch ihre sämige Konsistenz nicht mehr gekaut werden, das hat den Nachteil das das Sättigungsgefühl nicht schnell eintritt. Ein ganzer Apfel enthält zudem mehr Ballaststoffe, die sich positiv auf die Darmfunktion auswirken. Verarbeitete Erzeugnisse können somit keine frische Rohkost ersetzten.